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Inklusives Publizieren

Verlagsbranche ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet

Die Verlagsbranche muss sich im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, bis Juni 2025 die Frage stellen, wie sie barrierefreien Zugang zu E-Books, Lesegeräten und Online-Shops gewährleisten kann. Die Entwicklung neuer Technologien und digitaler Formate bietet in der gesamten Wertschöpfungskette zum einen große Chancen, Inhalte barrierefrei zu produzieren, setzt aber gleichermaßen neue Maßstäbe und Herausforderungen an die Branche.             
Die Anforderungen des BFSG gelten für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.

Das dzb lesen und Partner unterstützen die Verlagsbranche

Seit Oktober 2020 besteht eine Kooperation zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem dzb lesen. Die Partnerschaft macht es sich zur Aufgabe, die Verlagswelt für die notwendige Barrierefreiheit in den Angeboten zu sensiblisieren und Bewusstsein zu schaffen. Mit Aufbau eines Kompetenznetzwerkes unter dem Dach des Börsenvereins, sollen Ideen und Vorstellungen gebündelt, konkrete Angebote und Hilfestellungen für die Branche geschaffen und so gemeinsam der Weg bis 2025 gegangen werden.

 

Tablet mit Kopfhörer, auf dem Display: "Ritchie Girl" von Andreas Pflüger, Annotation des Buches aus Hörbuchkatalog des dzb lesen

Im Fokus der Zusammenarbeit stehen die Lesebedürfnisse blinder, seh- und lesebehinderter Menschen. So steht das Ziel, den barrierefreien Zugang zu E-Books der deutschsprachigen Literatur zu sichern und voranzutreiben, im Vordergrund.
Als wegweisende Grundlage für die deutsche Buchbranche dient das Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft!“.

Checkliste zur Herstellung barrierefreier digitaler Verlagsprodukte

Informationen zu grundlegenden Anforderungen an webbasierte, digitale Verlagsprodukte. Die jeweils relevanten Prüfschritte beziehen sich auf den BIK BITV-Test.

  • Informative Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der den dargestellten Inhalt der Abbildung kurz und prägnant beschreibt (z.B. alt-Attribut bei img-Elementen).
  • Verlinkte oder interaktive Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der das Ziel der Verlinkung bzw. die Funktion der Schaltfläche benennt.
Relevante Prüfschritte

  • Videos benötigen eine Untertitelung, die sämtliche Inhalte der Videotonspur (z.B. Dialoge oder relevante Hintergrundgeräusche) für gehörlose Menschen abbildet.
  • Videos benötigen eine Audiodeskription, die visuelle Bildinhalte für blinde Menschen beschreibt.
Relevante Prüfschritte

Texte, die optisch als Überschriften erkennbar sind, müssen auch semantisch als solche ausgezeichnet sein (h1, h2, h3, h4, h5, h6).

Relevante Prüfschritte

  • Das Kontrastverhältnis zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe muss in allen Zuständen mindestens 4,5:1 betragen.
  • Ausnahme: bei großen Texten mit einer Schriftgröße über 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fettem Schriftschnitt) ist ein Mindestkontrast von 3:1 ausreichend.
  • Das Kontrastverhältnis bei informativen Grafiken und grafischen Bedienelementen muss mindestens 3:1 betragen.
Relevante Prüfschritte

  • Die Seiteninhalte müssen auf 200% vergrößerbar sein (entweder über die Zoom-Funktionen des Browsers oder ein entsprechendes Bedienelement auf der Seite).
  • Die Seiteninhalte müssen in der Ansicht auf mobilen Endgeräten so umbrechen, dass sie ohne zeilenweises Scrollen dargestellt werden.
  • Weder in der vergrößerten noch in der mobilen Ansicht dürfen Inhalte oder Funktionen verloren gehen, abgeschnitten sein, einander überlagern oder ähnliches.
Relevante Prüfschritte

  • Alle interaktiven Elemente (z.B. Links, Schaltflächen, Formularfelder, etc.), die sich per Maus bedienen lassen, müssen auch per Tastatur erreichbar und auslösbar sein.
  • Gängige Tasten: Tabulator-Taste, Pfeiltasten, Leertaste und Enter-Taste.
Relevante Prüfschritte

  • Bei der Tastaturbedienung muss stets erkennbar sein, auf welchem interaktiven Element sich der Tastaturfokus befindet.
  • Mindestanforderung: Standard-Browserfokus mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund.
Relevante Prüfschritte

  • Dokumenttitel müssen aussagekräftig formuliert sein.
    • Seitentitel (title-Element im head-Bereich) müssen aussagekräftig formuliert sein.
    • Seitentitel sollten aus zwei Bestandteilen zusammengesetzt sein:
      • Bezeichnung der individuellen Seite,
      • Bezeichnung des Internetauftritts.
    • Linktexte, Beschriftungen und Überschriften müssen aussagekräftig formuliert sein.
Relevante Prüfschritte

  • Die Hauptsprache der Seite muss im lang-Attribut des html-Wurzelelementes angegeben sein.
  • Fremdsprachige Abschnitte müssen mit dem lang-Attribut ausgezeichnet sein.
Relevante Prüfschritte

  • Formularfelder benötigen eine gut sichtbare und aussagekräftige Beschriftung (z.B. label-Element).
  • Die Beschriftung muss mit dem zugehörigen Formularfeld verknüpft sein (z.B. über ein for-Attribut).
Relevante Prüfschritte

  • Interaktive Elemente benötigen einen zugänglichen Namen.
  • Die Zustände von Komponenten (z.B. ob eine Schaltfläche aktiviert ist oder ein Menü ein- bzw. ausgeklappt ist) müssen über Attribute bereitgestellt werden.
Relevante Prüfschritte
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