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Digitale Barrierefreiheit unterstützt von BIKOSAX

Internetseiten und digitale Dokumente soll jeder Mensch uneingeschränkt nutzen können. Deshalb müssen sie barrierefrei zugänglich sein. So lassen sich mit zunehmender Digitalisierung auch neue Möglichkeiten der Kundenkommunikation erschließen.

BIKOSAX – Kompetenzzentrum für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote in Sachsen

Das dzb lesen unterstützt mit den BIKOSAX-Angeboten sächsische Verwaltungen, Kultureinrichtungen, Verbände und Unternehmen, damit sie ihre Informations- und Kommunikationsangebote barrierefrei erstellen können.

Leistungen

Für alle BIKOSAX-Dienstleistungen wurde ein Rahmenvertrag zwischen der Sächsischen Staatskanzlei (SK) und dem dzb lesen geschlossen. Er ist für alle staatlichen Behörden Sachsens nutzbar. Der Rahmenvertrag definiert feste Preise. Die Internetredaktion der Staatskanzlei steht bei weiteren Fragen unter onlineredaktion@sk.sachsen.de gern zur Verfügung. Prüf- oder Beratungsanfragen richten Sie bitte direkt an das BIKOSAX-Team – E-Mail bikosax@dzblesen.de.

Die Leistungsübersicht ist im sächsischen Verwaltungsnetz SVN abgelegt. Sie können auch in unserer Leistungsübersicht nachgelesen werden: Leistungsübersicht (pdf). Die anfallenden Kosten für die entsprechenden Leistungen trägt jeder Vertragspartner selbst.

Das Team BIKOSAX testet Internetseiten auf Barrierefreiheit. Dabei liegen internationale und nationale Prüfstandards zugrunde: WCAG 2.1 und BITV 2.0. sowie EN 301 549. Komplexe Tests werden auf Wunsch von blinden oder sehbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleitet.

Damit Internetauftritte den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 entsprechen, müssen sie regelmäßig geprüft werden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, führt BIKOSAX hauptsächlich Kurzprüfungen durch. Für Einrichtungen, die zusätzlich eine Zertifizierung wünschen, kann das BIKOSAX-Gütesiegel für barrierefreie Internetauftritte verliehen werden. Es bestätigt nach einer vollständigen Prüfung, dass ein Internetauftritt BITV-konform gestaltet wurde.

Das Team BIKOSAX prüft PDF-, Microsoft Office- und InDesign-Dokumente nach den Regeln der EN 301 549, der BITV-2.0 und des PDF/UA-Standards (Universal Accessibility) für barrierefreie PDF-Dokumente. Tests werden von blinden oder sehbehinderten Mitarbeitern begleitet.

Umfang der Prüfung

  • Test des Dokumentes,
  • Verfassen eines Berichts, der dokumentiert, welche Inhalte barrierefrei zugänglich sind bzw. wo Handlungsbedarf besteht,
  • Unterstützung beim Abbau bestehender Barrieren inklusive Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.

Das Team BIKOSAX entwickelt Vorlagen, mit deren Hilfe Auftraggeber barrierefreie Dokumente selbst erstellen können. Das sind beispielsweise Vorlagen für Geschäftsbriefe, digitale Formulare, Newsletter und andere Templates. Die Erarbeitung erfolgt nach Richtlinien der Barrierefreiheit entsprechend den Kundenwünschen und ist für verschiedene Formate möglich.

Das Team BIKOSAX testet Apps auf Barrierefreiheit. Es wird eine stichprobenartige Prüfung unter Berücksichtigung der Anforderung der EN 301 549 bzw. Prüfschritte des aktuellen BITV-App-Tests durchgeführt.

Die Ansichtenauswahl für die Prüfung kann vom Auftraggeber mitbestimmt werden.

Das Team BIKOSAX berät und schult sächsische Verwaltungen, Kultureinrichtungen, Verbände sowie deren Dienstleister in Sachen Barrierefreiheit. Es werden Grundlagenseminare angeboten und individuelle Schulungsinhalte zusammengestellt. BIKOSAX befähigt die Kunden bei der Erstellung von Internetseiten und Dokumenten, die Kriterien für Barrierefreiheit anzuwenden.

Anhand praktischer Beispiele – etwa PDF-Dateien, Mustertexten oder dem eigenen Internetauftritt – vermittelt BIKOSAX die Techniken zur Erstellung barrierefreier Angebote. Das Schulungsangebot kann vor Ort oder in den Räumen des dzb lesen individuell gestaltet werden.

Das Team BIKOSAX übernimmt in Zusammenarbeit mit Experten Übersetzungsaufträge in Leichte Sprache oder Gebärdensprache. Persönliche Beratung und Workshops zu diesen Themen sind ebenfalls möglich.

Checklisten zur Barrierefreiheit

Informationen zu grundlegenden Anforderungen für Internetseiten, PDF- und Word-Dokumente.

Ist der Seitentitel aussagekräftig formuliert?

  • Seitentitel (title-Element im head-Bereich) müssen aussagekräftig formuliert sein.
  • Seitentitel sollten aus zwei Bestandteilen zusammengesetzt sein:
    • Bezeichnung der individuellen Seite
    • Bezeichnung des Internetauftritts.

Sind Überschriften semantisch ausgezeichnet?

  • Texte, die optisch als Überschriften erkennbar sind, müssen auch semantisch als solche ausgezeichnet sein (h1, h2, h3, h4, h5, h6)
  • Die Hierarchieebenen der Überschriften müssen die inhaltliche Gliederung der Inhalte abbilden (Gliederung der Überschriften wie in einem Buch).
  • Hilfsmittel zum Prüfen: Browser-Erweiterung „HeadingsMap“.

Sind Sprachauszeichnungen vorhanden?

  • Die Hauptsprache der Seite muss im lang-Attribut des html-Wurzelelementes angegeben sein.
  • Fremdsprachige Abschnitte müssen mit dem lang-Attribut ausgezeichnet sein.

Sind Alternativtexte für Abbildungen vorhanden?

  • Informative Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der den dargestellten Inhalt der Abbildung kurz und prägnant beschreibt (z. B. alt-Attribut bei img-Elementen).
  • Verlinkte oder interaktive Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der das Ziel der Verlinkung bzw. die Funktion der Schaltfläche benennt.

Sind Untertitel und Audiodeskription für Videos vorhanden?

  • Videos benötigen eine Untertitelung, die sämtliche Inhalte der Video-Tonspur (z. B. Dialoge oder relevante Hintergrundgeräusche) für gehörlose Menschen abbildet.
  • Videos benötigen eine Audiodeskription, die visuelle Bildinhalte für blinde Menschen beschreibt.

Sind die Kontraste zwischen Text- und Hintergrundfarbe ausreichend?

  • Das Kontrastverhältnis zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe muss in allen Zuständen mindestens 4,5:1 betragen.
  • Ausnahme: Bei großen Texten mit einer Schriftgröße über 24 px (beziehungsweise 18,7 px bei fettem Schriftschnitt) ist ein Mindestkontrast von 3:1 ausreichend.
  • Hilfsmittel zum Prüfen: „Colour Contrast Analyser“

Ist die Seite bei Vergrößerung und in der mobilen Ansicht verlustfrei nutzbar?

  • Die Seiteninhalte müssen in der vergrößerten Ansicht und auf mobilen Endgeräten so umbrechen, dass sie ohne zeilenweises Scrollen dargestellt werden.
  • Ausnahme: Inhalte, bei denen ein zweidimensionales Layout erforderlich ist (z. B. Landkarten, Datentabellen etc.).
  • Weder in der vergrößerten noch in der mobilen Ansicht dürfen Inhalte oder Funktionen verloren gehen, abgeschnitten sein, einander überlagern oder ähnliches.

Sind alle interaktiven Elemente per Tastatur bedienbar?

  • Alle interaktiven Elemente (z. B. Links, Schaltflächen, Formularfelder, etc.), die sich per Maus bedienen lassen, müssen auch per Tastatur erreichbar und auslösbar sein.
  • Gängige Tasten: Tabulator-Taste, Pfeiltasten, Leertaste und Enter-Taste

Ist der Tastaturfokus deutlich erkennbar?

  • Bei der Tastaturbedienung muss stets erkennbar sein, auf welchem interaktiven Element sich der Tastaturfokus befindet.
  • Mindestanforderung: Standard-Browserfokus mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund
  • Empfehlung: Maus und Tastaturfokus deutlich sichtbar gestalten (z. B. kontrastreicher Fokusrahmen oder Invertierung von Vorder- und Hintergrundfarbe für :hover und :focus in CSS)

Sind Formularfelder korrekt beschriftet?

  • Formularfelder benötigen eine gut sichtbare und aussagekräftige Beschriftung (z. B. label-Element)
  • Die Beschriftung muss mit dem zugehörigen Formularfeld verknüpft sein (z. B. über ein for-Attribut).

Sind bewegte Inhalte abschaltbar?

  • Bewegte Inhalte (z. B. automatisch rotierende Nachrichten in einem Karussell) müssen vermieden werden, auf 5 Sekunden begrenzt oder abschaltbar sein.

Ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden?

  • Der Internetauftritt muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den Inhalten nach § 3 Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) besitzen:
    • Stand der Barrierefreiheit
    • Feedback-Mechanismus
    • Verweis auf Durchsetzungsstelle.
  • Die Erklärung muss von jeder Seite des Internetauftritts aus erreichbar sein und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden.

Maschinenlesbare Inhalt

  • Liegen sämtliche Text-Inhalte in maschinenlesbarer Form vor (d. h. keine reine Bild-PDF, wie bei eingescannten Dokumenten)?

Semantik

  • Enthält das PDF-Dokument Strukturinformationen (Tags)?
  • Sind die Inhalte semantisch korrekt strukturiert?
    Beispiele:
    <H1> bis <H6>: Überschriften
    <P>: Absätze
    <L>: Listen
    <TOC>: Inhaltsverzeichnisse
    <Figure>: Abbildungen
    <Caption>: Bildunterschriften
    <Blockquote>: Zitate
    <Link>: Verknüpfung
  • Liegen die strukturierten Inhalte in einer logischen Lesereihenfolge im Tagbaum vor?

Dokumenttitel

  • Ist der Titel des Dokumentes eindeutig und aussagekräftig angegeben?

Sicherheitseinstellungen

  • Erlauben die Sicherheitseinstellungen den Zugriff durch assistive Technologien?

Sprache

  • Ist die Dokumentsprache korrekt angegeben?
  • Sind anderssprachige Abschnitte korrekt gekennzeichnet?

Bilder

  • Besitzen informative Abbildungen eine alternative Beschreibung, die den Zweck der Abbildung erfüllt?

Farben und Kontraste

  • Ist der Kontrast zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe ausreichend gewählt (i. d. R. 4,5:1)?
  • Ist das Dokument auch ohne Farbe nutzbar?

Tastaturbedienbarkeit

  • Können alle interaktiven Elemente (z. B. Links, Formularfelder oder Schaltflächen) mit der Tabulator-, der Eingabe- und ggf. den Pfeiltasten erreicht und bedient werden?
  • Können die interaktiven Elemente in einer schlüssigen Tab-Reihenfolge angesteuert werden?

Eingabefelder

  • Besitzen sämtliche Eingabefelder eine gut sichtbare und aussagekräftige Beschriftung?
  • Besitzen alle Eingabefelder eine alternative Beschreibung (z. B. Quickinfo)?

Dokumentenvorlage

  • Wurde die aktuelle Dokumentenvorlage verwendet?

Metadaten

  • Wurden Angaben zu Autor und Titel korrekt hinterlegt?

Formatvorlagen

  • Wurden die korrekten Formatvorlagen verwendet?

Hyperlinks

  • Sind Web-Adressen, E-Mail-Adressen etc. aktiviert?

Abbildungen

  • Wurden alternative Beschreibungen für Abbildungen hinterlegt?

Farbe und Kontrast

  • Ist das Dokument auch ohne Farbe nutzbar?
  • Ist der Kontrast ausreichend?
    TIPP: Zum schnellen Überprüfen kann man das Dokument auf einen Schwarz-Weiß-Drucker ausgeben.

Schrift

  • Wurden gut lesbare Schriften verwendet?
  • Wurde die Schriftart der Dokumentvorlage verwendet?

Sprache

  • Wurden die Dokumentensprache und die Sprachwechsel gekennzeichnet?

Referenzen

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