Inklusives Publizieren

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Barrierefreie E-Books: Sechs Titel der Shortlist des Deutschen Buchpreises im Test

Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen (Medibus e. V.) hat auch in diesem Jahr die E-Books der für den Deutschen Buchpreis nominierten Titel auf ihre digitale Barrierefreiheit geprüft.

Das Ergebnis ist erfreulich: Alle sechs E-Books sind grundsätzlich zugänglich und mit einem Screenreader nutzbar. Mehrere Titel weisen bereits eine gute bis sehr gute technische Barrierefreiheit auf und lassen sich auch in der praktischen Nutzung gut bedienen. Damit zeigen die Tests, dass digitale Barrierefreiheit bei E-Books bereits vielfach erfolgreich umgesetzt wird.

Gleichzeitig haben die Prüfungen unterschiedliche Ansatzpunkte für Verbesserungen sichtbar gemacht. Dazu gehört unter anderem die semantische Struktur von Inhalten, der Umgang mit Schriftgrafiken und die Kennzeichnung fremdsprachiger Passagen.

Besonders die praktischen Tests mit Screenreadern machen deutlich, warum solche Details wichtig sind: Eine gute Struktur erleichtert die Navigation, verständliche Alternativtexte machen Abbildungen zugänglich und eine korrekte Sprachkennzeichnung sorgt dafür, dass fremdsprachige Passagen richtig ausgesprochen werden.

„Wir freuen uns, dass die geprüften E-Books grundsätzlich bereits gut zugänglich sind. Gleichzeitig haben wir bei unseren Tests gesehen, dass es an einigen Stellen noch Luft nach oben gibt. Oft sind es kleine Anpassungen, die für die Nutzung mit einem Screenreader einen großen Unterschied machen können“, sagt Cathrin Ruppert, Koordinatorin für inklusives Publizieren am dzb lesen.

Die Ergebnisse und konkreten Hinweise wurden mit den jeweiligen Verlagen geteilt. Medibus e. V. bedankt sich bei allen Beteiligten für den Austausch und freut sich darauf, gemeinsam weiter an der digitalen Zugänglichkeit von Literatur zu arbeiten.

Eine Übersicht der für die Shortlist nominierten Bücher finden Sie auf der Website des Deutschen Buchpreises.

Verlagsbranche seit Juni 2025 gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 besteht für Verlage eine klare gesetzliche Verpflichtung: Sie müssen den barrierefreien Zugang zu E-Books, Lesegeräten und Online-Shops gewährleisten.

Die Entwicklung neuer Technologien und digitaler Formate bietet in der gesamten Wertschöpfungskette zum einen große Chancen, Inhalte barrierefrei zu produzieren, setzt aber gleichermaßen neue Maßstäbe und Herausforderungen an die Branche. Technische Formate, Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Compliance mit gesetzlichen Standards stehen nun im Mittelpunkt.

Unsere Rolle: Das dzb lesen unterstützt die Branche aktiv

Seit Oktober 2020 arbeitet das dzb lesen in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels daran, die Verlagswelt für die Anforderungen der Barrierefreiheit zu sensibilisieren und konkrete Hilfestellungen zu bieten. Gemeinsam mit Partnerorganisationen wurde in Form der Taskforce Barrierefreiheit ein Kompetenznetzwerk aufgebaut, das Ideen bündelt und Angebote entwickelt, um Verlagsprodukte und -dienstleistungen ab 2025 rechtskonform und inklusiv zu gestalten.

Tablet mit Kopfhörer, auf dem Display: "Ritchie Girl" von Andreas Pflüger, Annotation des Buches aus Hörbuchkatalog des dzb lesen

 

Im Fokus der Zusammenarbeit stehen die Lesebedürfnisse blinder, seh- und lesebehinderter Menschen. So steht das Ziel, den barrierefreien Zugang zu E-Books der deutschsprachigen Literatur zu sichern und voranzutreiben, im Vordergrund.
Als wegweisende Grundlage für die deutsche Buchbranche dient das Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft!“.

Checkliste zur Herstellung barrierefreier E-Books im EPUB-Format

Informationen zu grundlegenden Anforderungen an E-Books im EPUB-Format.              

  • Informative Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der den dargestellten Inhalt der Abbildung kurz und prägnant beschreibt (z.B. alt-Attribut bei img-Elementen).
  • Verlinkte oder interaktive Abbildungen benötigen einen Alternativtext, der das Ziel der Verlinkung bzw. die Funktion der Schaltfläche benennt.

  • Videos benötigen eine Untertitelung, die sämtliche Inhalte der Videotonspur (z.B. Dialoge oder relevante Hintergrundgeräusche) für gehörlose Menschen abbildet.
  • Videos benötigen eine Audiodeskription oder Volltextalternativen, die visuelle Bildinhalte für blinde Menschen beschreibt.

  • Texte, die optisch als Überschriften erkennbar sind, müssen auch semantisch als solche ausgezeichnet sein (h1- h6).
  • Listen und Zitate müssen semantisch ausgezeichnet .
  • Auf inline-Styles muss verzichtet werden.
  • Datentabellen müssen semantisch mit den entsprechenden HTML-Elementen ausgezeichnet werden. Dabei ist auch darauf zu achten, Überschriften und mögliche Verschachtelungen semantisch auszuzeichnen.
  • Reine Layouttabellen dürfen dagegen keine Semantik enthalten und sollten, soweit es möglich ist, vermieden werden.
  • Hervorhebungen sollten nicht nur visuell, sondern auch semantisch gekennzeichnet werden.
  • MINT-Ausdrücke sind mit entsprechendem Markup (beispielsweise mathML, ChemML) auszuzeichnen.
  • Fußnoten/Endnoten-Markup

  • Das Kontrastverhältnis zwischen Schrift- und Hintergrundfarbe muss in allen Zuständen mindestens 4,5:1 betragen.
  • Das Kontrastverhältnis bei informativen Grafiken und grafischen Bedienelementen muss mindestens 3:1 betragen.
  • Nicht alle Nutzende können Farben sehen oder gestalterische Unterschiede wahrnehmen. Daher müssen Informationen, die über Farben vermittelt werden, ein zweites Merkmal erhalten.

  • Die E-Book-Inhalte müssen auf 200% vergrößerbar sein.
  • Schriftgröße und Zeilenabstand müssen anpassbar sein.
  • Stellen Sie sicher, dass Schriften relative Größen verwenden (z. B. %, em, rem) und/oder dass Text-Container-Elemente die Größe mit dem Text ändern/umlaufen.
  • Zoomen Sie den Text auf 200 % und stellen Sie sicher, dass die Veröffentlichung lesbar/funktional bleibt (z. B. kein Text abgeschnitten wird).

Alle interaktiven Elemente (z.B. Links, Schaltflächen, Formularfelder, etc.), die sich per Maus bedienen lassen, müssen auch per Tastatur erreichbar und auslösbar sein. (gängige Tasten sind: Tabulator-Taste, Pfeiltasten, Leertaste und Enter-Taste)

Bei der Tastaturbedienung muss stets erkennbar sein, auf welchem interaktiven Element sich der Tastaturfokus befindet.

Linktexte, Beschriftungen und Überschriften müssen aussagekräftig formuliert sein. Seitenliste und Seitenzahlen müssen verwendet werden, wenn es eine äquivalente Printversion zum E-Book gibt.

  • Die Hauptsprache in der content.opf-Datei ist sowohl durch das Element dc:language als auch durch das Attribut xml:lang angegeben.
  • In jedem Inhaltsdokument wird die Sprache im Wurzel-html-Element (xml:lang- und lang-Attribute) angegeben.
  • Fremdsprachige Abschnitte müssen mit dem lang-Attribut ausgezeichnet sein.

  • Formularfelder benötigen eine gut sichtbare und aussagekräftige Beschriftung (z.B. label-Element).
  • Die Beschriftung muss mit dem zugehörigen Formularfeld verknüpft sein (z.B. über ein for-Attribut).

  • Interaktive Elemente benötigen einen zugänglichen Namen.
  • Die Zustände von interaktiven Komponenten (z.B. ob eine Schaltfläche aktiviert ist oder ein Menü ein- bzw. ausgeklappt ist) müssen über Attribute bereitgestellt werden.
  • Funktionieren alle Verlinkungen (intern/extern)?
  • Test mit verschiedenen E-Book-Readern

Inhalte sollen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge stehen.

  • eine Liste aller Barrierefreiheitsfunktionen (accessibilityFeature)
  • die Modi, in denen der Inhalt ausgedrückt wird (accessMode)
  • jede mögliche physische Gefahr, die der Inhalt darstellen könnte (accessibilityHazard)

  • Sind WAI-ARIA-Rollen vergeben und richtig angewendet, um Informationen an die assistive Technologie zu übermitteln?
  • Zusätzlich zum epub:type-Attribut sollte das ARIA-Attribut role verwendet werden.
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