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BFSG in Kraft getreten: Verbesserter Zugang zu digitalen Büchern für Menschen mit Behinderungen

Am 28. Juni 2025 trat eine bedeutende EU-Richtlinie (der European Accessibility Act) in Kraft, die den Zugang zu digitalen Büchern für Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern soll. In Deutschland wurde diese mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter E-Books, Online-Shops und Lesegeräte – dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. So zeichnen sich zum Beispiel barrierefreie E-Books durch strukturierte Inhalte, Kompatibilität mit Screenreadern, anpassbare Schriftgrößen, Farben und Kontraste, Navigation per Tastatur oder Sprache, Alternativtexte für Bilder usw. aus.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderung einen leichteren Zugang zu Literatur, zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu gewähren und so die gleichberechtige und diskriminierungsfreie Teilhabe zu fördern.

Um der Buchbranche und dem Verlagswesen Orientierung zu bieten und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, hatte sich bereits 2020 im Börsenverein eine Taskforce Barrierefreiheit gegründet. Sie unterstützt die Branche bei den Umstellungsprozessen auf dem Gebiet der digitalen Barrierefreiheit und baut einen entsprechenden Informations- und Wissenspool auf. Die Taskforce vereint Expert*innen aus der deutschsprachigen Buchbranche mit Vertreter*innen der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen (Medibus).

Zurzeit erarbeitet Medibus in einem Projekt gemeinsam mit Mitarbeitenden des dzb lesen und der Blista Marburg einen Prüfrahmen für E-Books im Format EPUB und stellt die relevantesten Prüfkriterien für die Buchbranche zusammen (siehe auch Interview auf dzb lesen-Blog).

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